Interessenten können sich zur Bildungswoche Alpbach telefonisch, schriftlich, per Fax, übers Internet oder persönlich in der Geschäftsstelle Bau – Landesinnung Holzbau der Wirtschaftskammer Tirol in Innsbruck anmelden, sofern allfällige Voraussetzungen erfüllt sind. Etwaige Förderauskünfte erfolgen unverbindlich und kann die Landesinnung Holzbau Tirol keine Haftung dafür übernehmen. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahlen erfolgt die Anmeldung in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Jede Anmeldung ist verbindlich. Eine Anmeldebestätigung wird dem Teilnehmer vorbehaltlich noch freier Plätze umgehend zugesandt. Für sämtliche Vorträge sind Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen festgelegt. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich die Landesinnung Holzbau Tirol das Recht vor, mangels ausreichender Teilnehmerzahl das Vortragsangebot abzusagen. Die Durchführung wird den Teilnehmern zeitgerecht mittels Zusendung einer Einladung, Rechnung oder telefonisch bekannt gegeben. Der Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme eines Vortragsangebotes ist durch Nachweis des Einzahlungsbeleges zu erbringen.
Teilnahmebeiträge enthalten keine Umsatzsteuer, da die Landesinnung Holzbau Tirol als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht unter den Begriff „Unternehmer“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 fällt. Der Beitrag ist spätestens am ersten Tag der Bildungswoche fällig. Wird der Fälligkeitstermin nicht eingehalten, ist die Landesinnung Holzbau Tirol berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Trotzdem ist der gesamte Teilnahmebeitrag zu entrichten.
Für die Teilnahme am Bildungsangebot sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Stornierungen werden von der Landesinnung Holzbau Tirol ausschließlich schriftlich entgegengenommen. Die Teilnahme an der Bildungswoche Alpbach kann, sofern nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos storniert werden. Bis einen Tag vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in der Höhe von 50 % fällig. Auf schriftlichen Antrag kann diese einbezahlte Stornogebühr in einen Gutschein umgewandelt werden. Bei Nichterscheinen bzw. bei Storno ab dem Tag des Beginns des Bildungsangebots ohne Erscheinen wird der gesamte Teilnehmerbeitrag fällig. Es ist auf schriftlichen Antrag möglich, die einbezahlte Gebühr des gesamten Teilnehmerbeitrags abzüglich einer 10%igen Bearbeitungsgebühr in einen Gutschein umzuwandeln. Die Gutscheine sind nicht übertragbar und für fünf Jahre ab Beginn des stornierten Bildungsangebots gültig. Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Stornierung bzw. des Nichterscheinens. Gerichtsstand ist Innsbruck. Im Falle eines vorzeitigen Ausstieges verweisen wir auf den Punkt Durchführung.
Erfolgt die Buchung der Bildungswoche Alpbach im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per FAX, E-Mail oder online, steht dem Teilnehmer im Sinne des FAGG ein gesetzliches Rücktrittsrecht binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Landesinnung Holzbau Tirol der Wirtschaftskammer Tirol, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck, f: 05 90 90 55-1277, e: holzbau@wktirol.at oder mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. einem mit der Post versandten Brief, einem Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Begehrt ein derartiger Kunde die Inanspruchnahme der Leistung sofort oder innerhalb weniger als 14 Tagen ab Vertragsabschluss, so bestätigt er damit gleichzeitig, dass das ihm zustehende Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG bei vollständiger Erfüllung der Leistung innerhalb der Rücktrittsfrist erlischt.
Ein späterer Einstieg in die Bildungswoche ist ausschließlich nach Absprache mit der Landesinnung Holzbau Tirol möglich. Eine Ermäßigung des Beitrages ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Auch bei einem vorzeitigen Ausstieg unabhängig vom Grund – ab erfolgtem Besuch mindestens eines Veranstaltungstermins oder Konsum mindestens einer Teilleistung aus einer laufenden Buchung – ist eine Reduktion des Teilnehmerbeitrages nicht möglich.
Die Einhaltung der jeweils behördlich vorgeschriebenen Covid- oder sonstiger Schutzmaßnahmen zur Eindämmung von Pandemien liegt in der Verantwortung des Kunden. Hält der Kunde die behördlich vorgeschriebenen Maßnahmen nicht ein, kann und darf eine Veranstaltungsteilnahme nicht erfolgen. Erfolgt der Besuchsausschluss aus diesem Grund, begründet dies keinen Rückerstattungsanspruch.
Das Zustandekommen eines Bildungsangebots hängt von einer Mindestteilnehmeranzahl ab. Die Landesinnung Holzbau Tirol behält sich Änderungen von Kurstagen, Beginn-Zeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Ausfall einzelner Vortragseinheiten, Veranstaltungsformat (zB Online statt Präsenz) sowie eventuelle Absagen vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Bei preislichen Veränderungen nach erfolgter Buchung hat der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Information das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche gegenüber der Landesinnung Holzbau Tirol sind daraus nicht abzuleiten und etwaige Ersatzansprüche von Teilnehmern (z. B. Fahrtspesen, Kosten für Zeitausfall usw.) werden von der Landesinnung Holzbau Tirol abgelehnt. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen, Formatänderungen bzw. Stundenplanumstellungen.
Um eine gute Lesbarkeit der Bildungswochen-Informationen zu gewährleisten, wird für Berufe, Zielgruppen und Personen eine geschlechtsneutrale Form gewählt.
Stand: November 2023